Sorgfalt beim wirtschaftlichen Handeln gewinnt an Gewicht

Lieferkettengesetz zum Jahresanfang 2023 in Kraft getreten

Scharfes Schwert oder lahme Ente? Ein solch ambitioniertes Vorhaben wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bringt zwangsläufig ein unterschiedliches Meinungsbild bei einer Vielzahl von Stakeholdern. Über allem steht aber das Bemühen des Gesetzgebers, den Schutz von Menschenrechten und Lebensräumen zu stärken. Wir schauen uns an, welche Intentionen hinter diesem Schritt stehen.

Sich selbst in einer Welt des Überflusses zu beschränken, fällt vielen schwer. Auch als Profiteur bestimmter Systeme auf deren Beseitigung zu drängen, liegt nur bedingt in der menschlichen Natur. Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Wertegerüsts, des Anspruches an uns selbst, der auch seinen Einfluss auf das alltägliche Wirtschaftsleben hat, sind hier aber optimistisch stimmende Veränderungen in Denken und Handeln zu verzeichnen.

Mehr und mehr scheint es einen Konsens zu geben, dass der Kampf gegen die ruchlose Ausnutzung von Arbeitskräften und die Zerstörung von ökologischen Ressourcen verstärkt geführt werden muss – und beide Aspekte in einer komplexen, globalisierten Welt auch kaum getrennt voneinander zu betrachten sind. Aktivisten, Gewerkschaften, Unternehmen, Regierungen, NGOs und Organisationen wie EU und UN streiten hier, aufbauend auf jahrzehnte-, teils jahrhundertealten Erkenntnissen und bereits erreichten Verbesserungen, um nachhaltige Lösungen sowie einklagbare Rechte, gerade auch für betroffene Individuen, in vielen Weltregionen.

Supply Chain Management auf dem Prüfstand

Eines dieser nun seit 1. Januar 2023 in Kraft getretenen, somit handfest verankerten Resultate dieses stetigen Bemühens stellt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland dar. In ihm wird festgelegt, was nicht mehr toleriert wird und vor allem darauf gedrungen, dass sich viele Unternehmen nunmehr verpflichtend mit dieser Problematik zu beschäftigen haben.

Wie in einem Kommentar einer führenden Branchenzeitung Anfang des Jahres zu lesen war, können trotz des bereits erreichten Bewusstseinswandels im harten Kampf um Märkte und Kosten (freiwillige) Selbstverpflichtungen eine solche Wirkung nicht entfalten. Eine von den Unternehmen staatlich forcierte tiefergehende Analyse der eigenen Lieferketten mündet da, so die nicht unberechtigte Schlussfolgerung, einen expliziteren Handlungsdruck.

Wichtige Inhalte des LkSG (Auswahl):

  • keine Zwangsarbeit und Folter
  • keine Kinderarbeit
  • Verhinderung von Lohn-Dumping
  • Gewährleistung von Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • keine Verschmutzung von Luft, Wasser und Erde
  • Ressourcenschutz mit Blick auf Verbrauch und Abfälle

Bußgelder bereits möglich

Das im LkSG-Kontext zu bearbeitende Feld der Corporate Social Responsibility besitzt, die Einleitung dieses Textes hat es kurz angerissen, naturgemäß einen großen Umfang. Um den Unternehmen auch abseits des Gesetzestextes einen verständlichen Leitfaden an die Hand zu geben, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und jenes von der Bundesregierung initiierte Corporate Social Responsibility Programm auf einer Homepage mittels eines FAQ die wichtigsten Aspekte, die es zu beachten gilt, festgehalten.

Gerade jene dort unter dem Punkt „Was passiert, wenn sich Unternehmen nicht an das Gesetz halten?“ genannten Strafen bei verletzten Pflichten sollten vor allem das Interesse der bereits betroffenen Firmen (mehr als 3.000 Mitarbeiter) wecken. Dazu zählen nicht zuletzt die Berichtspflichten, die die sorgfältige Evaluierung und Dokumentation des eigenen Wirtschaftens beinhalten und in der Berichterstattung für die aktuell gültige Fassung des LkSG als maßgebliches Einfallstor für juristische Schritte betrachtet werden.

Zwischen Pflicht und Kür

Nach den Buchstaben des Gesetzes, hier einmal als Pflicht definiert, zu handeln, versteht sich von selbst. Die Kür hingegen sollte es sein, mehr zu tun als nur drohenden Strafen zu entkommen. Einige positive Beispiele einer erhöhten Entlohnung, besserer Arbeitsbedingungen und dem Ressourcenschutz zeigen, dass die Botschaft vielfach bereits angekommen ist.

Ein wirksames Risikomanagement einzurichten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu vermeiden, sie zumindest bestmöglich zu minimieren, stärkt einerseits die eigene Marke und deren Wahrnehmung in einer achtsamer gewordenen Welt. Andererseits sollte solch ein Handeln für ein gelungenes Zusammenleben auf unserem Planeten immer selbstverständlicher werden. Dann wäre es zukünftigen Generationen möglich, auf unser heutiges Handeln mit mehr Wohlwollen und Respekt zurückzuschauen.

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